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Fahrrad-Leasing: Jobrad & Dienstfahrräder

Dienstfahrräder mit Steuervorteil nutzen

Dank der aktuellen steuerlichen Regelung profitieren auch Fahrräder und E-Bikes vom sogenannten Dienstwagenprivileg: Für privat genutzte Diensträder gilt seit dem Beschluss der Länderfinanzbehörden die 0,25 %-Versteuerung des Bruttolistenpreises.

 

Leasing-Rechner

JobRad: So funktioniert Fahrrad-Leasing für Arbeitnehmer:innen
JobRad: Fahrrad-Leasing für Selbst­ständige

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Fragen & Antworten

Was Sie über Fahrrad-Leasing wissen sollten

Fahrrad-Leasing – auch bekannt als Dienstrad-Leasing oder Jobrad-Modell – ermöglicht Arbeitnehmer:innen und Selbstständigen die steuerlich begünstigte Nutzung von Fahrrädern und E-Bikes. Durch die Anwendung der 0,25 %-Regelung lassen sich hochwertige Diensträder auch privat nutzen, ohne hohe Versteuerung. Egal ob Citybike, E-Bike oder Lastenrad: Das Leasing über den Arbeitgeber bietet eine flexible Alternative zum klassischen Dienstwagen.

Was ist Fahrrad-Leasing und wie funktioniert es?

Fahrrad-Leasing ist ein Modell, bei dem Arbeitnehmer:innen über den Arbeitgeber ein Fahrrad oder E-Bike leasen können – ähnlich wie beim Dienstwagen. Die Leasingrate wird in der Regel per Gehaltsumwandlung vom Bruttolohn abgezogen. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen.

Welche steuerlichen Vorteile bietet ein Dienstrad?

Die private Nutzung wird pauschal über die 0,25 %-Regelung des Bruttolistenpreises versteuert. Das führt zu einer deutlich geringeren steuerlichen Belastung im Vergleich zur klassischen Lohnversteuerung. Zusätzlich profitieren viele Arbeitnehmer:innen durch Einsparungen bei der Sozialversicherung.

Wer darf ein Dienstfahrrad leasen?

Grundsätzlich können alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ein Dienstrad leasen – vorausgesetzt, der Arbeitgeber bietet ein entsprechendes Modell an. Auch Selbstständige und Freiberufler:innen können Diensträder leasen, sofern sie die betriebliche Nutzung belegen können.

Kann ich mein Dienstfahrrad auch privat nutzen?

Ja, die private Nutzung eines geleasten Fahrrads oder E-Bikes ist ausdrücklich erlaubt und steuerlich berücksichtigt. Viele nutzen ihr Dienstrad für den Arbeitsweg, aber auch für Freizeit und Alltag – ohne gesonderte Versteuerung zusätzlich zur 0,25 %-Regel.

Welche Fahrräder und E-Bikes sind leasingfähig?

Fast alle Fahrradtypen können geleast werden – darunter Citybikes, Trekkingräder, Mountainbikes, E-Bikes, Lastenräder oder S-Pedelecs (unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben). Entscheidend ist der Bruttolistenpreis und die Auswahl beim Fachhändler oder Leasinganbieter.

Was passiert am Ende der Leasinglaufzeit?

Nach Ablauf der typischen Leasingdauer von 36 Monaten gibt es in der Regel die Möglichkeit, das Fahrrad zu einem Restwert zu übernehmen. Alternativ kann ein neues Dienstrad geleast werden. Die konkrete Abwicklung hängt vom Anbieter und den vertraglichen Regelungen ab.

* Preise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Im Ressort gebrauchte Fahrräder ist keine MwSt. enthalten) | Impressum