Neue Dienstradförderung: Länderfinanzbehörden beschließen 0,25 %-Regel für Fahrräder und Pedelecs
Fahrrad-Leasing & E-Bike-Leasing – Ihr Wunschfahrrad können Sie ab jetzt über einen unserer Leasing-Anbieter beziehen. Dank der Steuerregelung gilt das Dienstwagenprivileg nun auch für Fahrräder und E-Bikes.
Auch als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie unser Leasing-Konzept nutzen. Steuersparend, bilanzneutral und liquiditätsschonend gehört Ihr Leasingrad ab 50% betrieblicher Nutzung zum Betriebsvermögen; private Fahrten werden über die „0,25%‑Regelung“ abgegolten. </p>